bAV FAQ

Direktversicherung/Pensionskasse

Was passiert, wenn ich mir die Entgeltumwandlung nicht mehr leisten kann?

Es besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlung im Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber zu reduzieren oder einzustellen. Jedoch reduzieren sich dadurch Ihre Leistungen.

Was passiert bei langer Krankheit oder Elternzeit?

Sie können sich den Versicherungsschutz in voller Höhe erhalten, indem Sie die Beiträge aus privaten Mitteln weiterzahlen. Sie haben auch die Option, die Beitragszahlung für diesen Zeitraum einzustellen (bei Verringerung der Leistungen) und den Vertrag danach unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb gewisser Fristen wieder aufleben zu lassen.

Wer erhält Leistungen bei Todesfall vor Rentenbeginn?

Sofern bei Ihrem Tod Leistungen fällig werden, sind in der genannten Reihenfolge widerruflich begünstigt:

  • Ihr Ehegatte bzw. Ihr Lebenspartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Ihre kindergeldberechtigten Kinder und Pflege‑, Stief‑, faktischen Stiefkinder1 bis zu einem bestimmten Höchstalter
  • Ihr namentlich benannter Lebensgefährte bzw. Lebenspartner einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft (eheähnliche Lebensgemeinschaft)1
  • Ihre kindergeldberechtigten Enkelkinder in Ihrem Haushalt bis zu einem bestimmten Höchstalter

Falls keine dieser Personen vorhanden ist: Sterbegeld (max. 8.000 EUR) geht an die von Ihrem Arbeitgeber mit Ihrem Einvernehmen benannten Berechtigten, ansonsten an Ihre Erben.

1Es müssen darüber hinaus noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, um rechtswirksam ein Bezugsrecht zugunsten eines Lebensgefährten/Lebenspartners einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft und eines Kindes, das auf Dauer in Ihren Haushalt aufgenommen wurde, zu begründen.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Als versicherte Person haben Sie in der Regel einen unwiderruflichen Anspruch auf die versicherten Leistungen. Bei Ausscheiden bleiben Ihnen die Versorgungsansprüche gemäß der vereinbarten Versicherungszusage erhalten. Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag privat (beitragsfrei oder ‑pflichtig) oder über den neuen Arbeitgeber weiterzuführen.

Ab wann kann ich die Leistungen in Anspruch nehmen?

Sie können die Leistungen abrufen, wenn Sie sich nach Vollendung des 60. Lebensjahres altersbedingt oder infolge voller Erwerbsminderung im Sinne der Deutsche Rentenversicherung im Ruhestand befinden. Für Versorgungszusagen ab dem 01.01.2012 gilt die Vollendung des 62. Lebensjahres. Im Regelfall gilt als Renteneintrittsalter das 67. Lebensjahr.

Was passiert bei Arbeitslosigkeit?

Ihre Versorgungsansprüche aus der Direktversicherung bleiben Ihnen gemäß Versicherungszusage erhalten. Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung werden grundsätzlich nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Muss ich auf die Leistungen Krankenversicherungsbeiträge zahlen?

Sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind, haben Sie aus Versorgungsbezügen Beiträge in die GKV und die gesetzliche Pflegeversicherung zu leisten. Für freiwillig in der GKV Versicherte gilt grundsätzlich dasselbe. Leistungsteile aus Beiträgen für Direktversicherungen, die Sie als Versicherungsnehmer privat zahlen, unterliegen nicht der Beitragspflicht.

Welche Auswirkungen hat die Entgeltumwandlung auf die Sozialversicherungen?

Die Entgeltumwandlung führt zu einer reduzierten Bemessungsgrundlage für die Leistungen aus den gesetzlichen Sozialversicherungen (bei Renten‑, Kranken‑, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) und ggf. anderen Sozialleistungen (z.B. des Elterngeldes). Dadurch kann es später zu entsprechend geringeren Leistungen aus diesen Systemen kommen.

Wie wird die Rente besteuert?

Die Renten werden bei Auszahlung mit dem dann geltenden individuellen Steuersatz versteuert. Dieser persönliche Steuersatz sinkt zum Rentenbeginn in der Regel ab.

Stand April 2024